In der Regel ist eine Privatperson, die ihr Auto verkauft, nicht dazu verpflichtet, Mehrwertsteuer abzuführen, da sie nicht gewerblich handelt. Wenn jedoch ein gewerblicher Händler oder Unternehmer ein Fahrzeug verkauft, ist er dazu verpflichtet, Mehrwertsteuer zu berechnen und an den Staat abzuführen.